„Online-Mahnantrag.de“ mit über 1 Million Zugriffen
Ein Mahnverfahren ohne Papierkrieg? Zu diesem Zweck hat Aryza vor 20 Jahren (damals noch unter dem Namen ABIT) den Online-Mahnantrag entwickelt. Zwischen 2004 und 2008 haben die Mahngerichte aller deutschen Bundesländer die Applikation übernommen. Das Portal www.online-mahnantrag.de verzeichnet heute jährlich über 1 Million Zugriffe.
Die Benutzeroberfläche von Online-Mahnantrag.de ist simpel, aber übersichtlich: Das Erscheinungsbild des Portals lehnt sich an das Originalformular in Papierform an, samt grüner Optik. Die Antragstellung ist äußerst einfach. Das sei bei der Entwicklung Vorgabe gewesen, erklärt Ralf Scher, Manager Industry bei Aryza.
Die Website ist, seitdem sie online gegangen ist, ein echter Dauerbrenner. Über 1 Million Mal jährlich wird Online-Mahnantrag.de genutzt. Kein Wunder, das Antragsverfahren ist kinderleicht, selbsterklärend und umfasst acht Schritte.
- 1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (wenn vorhanden)
- 2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
- 3. Schritt: Antragsgegner erfassen
- 4. Schritt: Anspruch/Forderung erfassen
- 5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfassen (wenn vorhanden)
- 6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
- 7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
- 8. Schritt: Barcode-Druck/Antragsabgabe
Hat der Antragsteller des Mahnverfahrens diesen Prozess durchlaufen, erfolgt der Versand an das Mahngericht online oder per Ausdruck (für den Onlineversand ist eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät des Anbieters Governikus notwendig). Das Gericht leitet den Mahnbescheid schließlich an den Kunden (Schuldner) weiter. Welches Amtsgericht als Mahngericht zuständig ist, sagt einem Online-Mahnantrag.de bei Eingabe des Bundeslandes.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der automatisierte Mahnantrag bindet im ersten Schritt weder Gericht noch Anwalt ein, verkürzt damit das Gerichtsverfahren und verringert die Kosten, da das Anwaltshonorar entfällt.
„Die Plattform eignet sich perfekt für kleinere Firmen, die 10-20 Mahnanträge pro Monat abwickeln möchten“, erklärt Ralf Scher. Bei größeren Volumina steigt der zeitliche Aufwand. Die Daten und Informationen müssen nämlich per Hand eingegeben werden. Im Gegensatz z. B. zu unserer Forderungsmanagement Software. Dort können Mahnanträge auch gebündelt abgewickelt werden.
Gestartet war die Plattform 2004 zunächst in NRW und Bremen. Bis 2008 sind alle Bundesländer und alle Mahngerichte hinzugekommen. Zur Zeit der Entwicklung habe es nicht wie heute ein vergleichbares E-Government-Angebot gegeben, das Bürger:innen und Unternehmen Behördengänge auch im Internet ermöglicht, erklärt Ralf Scher. Übrigens: Die Plattform überzeugte auch externe Experten und erhielt 2003 den e-Com Award NRW.
Falls bei der Nutzung der Plattform dennoch Fragen auftauchen sollten, gibt es einen Hilfebereich.
Einmal aufgesetzt muss die Anwendung natürlich dennoch aktualisiert werden: Neue Gesetze müssen eingepflegt, Mehrwertsteuersätze oder Säumniszuschläge auf den neuesten Stand gebracht werden. Ralf Scher gibt ein Beispiel: „Die Gesellschaftsform Limited (Ltd.), die in England gang und gäbe ist, musste z. B. ergänzt werden.“ Für Pflege und Updates ist auch heute noch Aryza zuständig.